elektronische AU

Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien, übermitteln wir seit dem 01. Juli 2022 Ihre Krankmeldung als eAU (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) an Ihre Krankenkasse.

Das heißt, als gesetzlich Versicherte/r erhalten Sie ab sofort nur noch einen zweifachen Ausdruck Ihrer Krankmeldung: eine für den Arbeitgeber und eine für Sie selbst. Die Bescheinigung für Ihre Krankenkasse wird ab sofort von uns digital innerhalb eines Tages an Ihre Krankenkasse übermittelt.

Kinder-AU bleiben unverändert.

Privatversicherte Patientinnen und Patienten bekommen weiterhin alle drei Exemplare (1) für den Arbeitgeber, (2) für die Krankenkasse und (3) für den Patienten in ausgedruckter Form.