e-Rezept
Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie die verbindlich geltenden neuen Regelungen ab 01.01.2024
Das e-Rezept
Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf das e-Rezept werden wir den Ablauf der Rezeptbestellung anpassen. Das für Sie gewohnte rosafarbene Papier-Rezept wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Verpflichtend zum 1. Januar 2024 stellen wir anstatt dessen das sogenannte e-Rezepte aus.
Hierdurch ergeben sich neue Regeln für Rezeptbestellungen
Durch die Umstellung auf das e-Rezept ist das Ausstellen von Rezepten für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikationen nur noch nach dem Einlesen der Versichertenkarte möglich bzw. wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde. Bitte bringen Sie aufgrund dessen VOR Ihrer Bestellung Ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorbei.
Nach Übermittlung Ihres Rezeptwunsches kann Ihr e-Rezept ab dem nächsten Werktag in einer Apotheke Ihrer Wahl unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte/ Versichertenkarte eingelöst werden.
Bitte beachten Sie, dass Privat-Rezepte, Medizinprodukte und Hilfsmittel nicht als E-Rezepte erstellt werden. Diese Verordnungen liegen daher nach der Bestellung weiterhin in Papierform am nächsten Werktag zur Abholung für Sie bereit.
Durch dieses veränderte System wird es künftig eine verbindliche Vorbestellungsfrist von mindestens einem Tag geben. Das heißt, Rezepte können auch in Ausnahmefällen nicht sofort in der Praxis ausgestellt werden, sondern werden in der Regel im Laufe des Tages digital durch den Arzt signiert. Medikamente sind somit am nächsten Tag zur Abholung in der Apotheke bereit. Dies gilt insbesondere natürlich auch bei Bestellungen über das Rezept-Telefon.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html
https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
Vielen Dank für Ihr Mitwirken!